Asteria IM : Im Laufe des Jahres 2022 sind gleichzeitig neue Vorschriften und Anforderungen in Kraft getreten.
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Von Natacha Guerdat, Head of Research, Asteria IM
Von einer Art Niemandsland bis hin zu einer ganzen Reihe von Offenlegungen auf Firmen-, Vorvertrags-, Anlagestrategie-, Marketing- und Berichtsebene. Für zahlreiche Finanzinstitute kann dies verwirrend oder sogar ein Alptraum in Sachen Compliance sein.
Bei den regionalen Unterschieden liegt Europa weiterhin an der Spitze. Ziel ist es, den Anleger zu schützen, indem sichergestellt wird, dass die Angaben zur Nachhaltigkeit korrekt sind. Dies sollte langfristig die Entwicklung nachhaltiger Finanzen unterstützen.
Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft
Die Europäische Kommission hat einen ehrgeizigen Plan zur Förderung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Verbesserung der Transparenz. In dieser Hinsicht ist die EU-Taxonomie ein Rahmen, der wirtschaftliche Aktivitäten mit sechs ökologischen und drei sozialen Zielen verbindet. Bisher gibt es nur für den Klimaschutz und die Klimaanpassung eine Reihe von aufeinander abgestimmten Aktivitäten. Leider hat die Aufnahme von Erdgas und Kernkraft in die Taxonomie in letzter Minute die Legitimität dieses Rahmens geschwächt.
Transparenz und standardisierte Berichterstattung
Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) gilt für Finanzmarktteilnehmer in der Europäischen Union, darunter OGAW-Fondsmanager, RAIF-Manager für alternative Anlagen, Versicherer und Portfolio-Berater. Die Anforderungen gelten auch für Verwalter aus Drittländern – wie Schweizer Verwalter von Fonds, die in der EU ansässig sind oder im Namen europäischer Anleger investieren.
Es handelt sich um einen Selbsterklärungsprozess hinsichtlich des Grades der Nachhaltigkeitsverpflichtung des Anlageziels. Damit einher geht eine verwaltungstechnische Verpflichtung: die Veröffentlichung von Informationen über diesen Grad des Engagements auf drei Ebenen:
• Der Anteil des Portfolios, der auf nachhaltige Anlagen ausgerichtet ist
• Der aggregierte Prozentsatz der gemeldeten Einnahmen von Unternehmen im Portfolio, die aus nach der EU-Taxonomie förderfähigen Tätigkeiten stamen
• Ein aggregierter Satz von Umwelt-, Sozial- und Governance-Indikatoren auf Portfolioebene, das Prinzip der negativen Auswirkungen (PAI), die zeigen, wie negative Vorfälle durch die im Portfolio gehaltenen Unternehmen vermieden oder reduziert werden.
Diese harmonisierten und standardisierten Informationen werden für Vergleichbarkeit sorgen. Es wird an den Anlegern liegen, die geeignete Lösung zu wählen und aufrichtige Verpflichtungen von Opportunismus und Greenwashing zu unterscheiden.
Angemessenheit und Anlegerschutz
Die Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) trat im August 2022 in Kraft. In Bezug auf die Offenlegung von SFDR verlangt sie von den Beratern, die Präferenzen ihrer Kunden in Bezug auf nachhaltige Anlagen zu verstehen. Dabei werden drei Ziele verfolgt:
1. Förderung der Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement der Institute
2. Unterstützung von Kapitalflüssen für nachhaltige Aktivitäten, einschließlich Aktivitäten, die mit der EU-Taxonomie übereinstimme
3. Verringerung der „Greenwashing“-Praktiken.
Was passiert in der Schweiz?
Obwohl es derzeit keine gleichwertige Schweizer Regelung gibt, hat die Asset Management Association Switzerland im vergangenen September eine Reihe von Qualitäts- und Transparenzkriterien für nachhaltige kollektive Kapitalanlagen veröffentlicht. Sie stehen im Schatten der europäischen Verordnung, sind aber weit weniger streng. Nachhaltige Anlageprodukte müssen nun klare Informationen über ihre Ziele und die Art und Weise, wie sie diese erreichen wollen, sowie eine harmonisierte Berichterstattung liefern.
Obwohl wir immer noch mit unterschiedlichen Definitionen und Mindeststandards konfrontiert sind, bieten alle diese Regelungen einen interessanten Ausgangspunkt, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten und den Beitrag zu internationalen Zielen wie dem Klimaschutz zu bewerten.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine ähnliche Unternehmensberichterstattung in Kraft. Und erst in ein paar Berichtszyklen wird eine Diskriminierung möglich sein. Dann werden wir sicherstellen, dass das Kapital angemessen für eine gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftstätigkeit eingesetzt wird
Quelle : AdvisorWorld.ch
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